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Bahn-Fahrgastrechte in der EU: Geld zurück bei Verspätung und Ausfall
Ab 60 Minuten greifen zentrale EU-Rechte. Entschädigung, Ersatzbeförderung und Hotel verständlich erklärt.

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Ab 60 Minuten greifen zentrale EU-Rechte. Entschädigung, Ersatzbeförderung und Hotel verständlich erklärt.
Stand: 16. September 2026. Die EU-Fahrgastrechte gelten grundsätzlich für Bahnreisen innerhalb der Europäischen Union. Bei nationalen Ausnahmen oder besonderen Nahverkehrsangeboten lohnt sich dennoch ein Blick in die Regeln des jeweiligen Landes.
Kommt der Zug 60 bis 119 Minuten zu spät am Ziel an, beträgt die Mindestentschädigung 25 Prozent des Fahrpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Wer stattdessen die Reise abbricht und den Fahrpreis erstatten lässt, erhält nicht zusätzlich die Verspätungsentschädigung.
Informiert das Bahnunternehmen bei einer erwarteten Verspätung von mindestens 60 Minuten nicht innerhalb von 100 Minuten über eine Alternative, dürfen Reisende unter Voraussetzungen selbst eine notwendige und angemessene Weiterfahrt mit Bahn oder Bus organisieren. Die Kosten müssen dann erstattet werden.
Bei längeren Wartezeiten besteht ein Anspruch auf angemessene Erfrischungen und Mahlzeiten, soweit verfügbar. Wird eine Übernachtung notwendig, muss das Bahnunternehmen nach Möglichkeit Unterkunft und Transfer organisieren.
Quelle: Europäische Union, Rechte von Bahnreisenden.
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