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Reisende steigen an einem Alpenpanorama in einen modernen Reisebus MIT KI ERSTELLT
Neue EU-Fluggastrechte 2026 beschlossen: Das ändert sich für Reisende MIT KI ERSTELLT

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Neue EU-Fluggastrechte 2026 beschlossen: Das ändert sich für Reisende

Die EU hat ihre Fluggastrechte überarbeitet. Was bereits gilt, was 2027 kommt und wie Sie bei Ausfällen richtig handeln.

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Stand: 16. September 2026. Im Juli 2026 hat die EU überarbeitete Regeln für Fluggastrechte beschlossen. Sie sollen nach Veröffentlichung und Übergangsfrist im Sommer 2027 gelten. Bis dahin bleiben die bestehenden Ansprüche maßgeblich.

Diese Verbesserungen sind vorgesehen

  • Kinder unter zwölf Jahren sollen ohne Aufpreis neben einer begleitenden erwachsenen Person sitzen.
  • Informationen zu Gepäck und Zusatzkosten sollen vor der Buchung klarer werden.
  • Erstattungs- und Entschädigungsverfahren sollen einfacher und schneller ablaufen.
  • Bei ausbleibender Ersatzbeförderung soll eine selbst gebuchte Alternative unter Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
  • Der Schutz bei Anschlussverbindungen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird gestärkt.

Was gilt bis zum Inkrafttreten?

Bei Ankunftsverspätungen von mindestens drei Stunden kann nach den bestehenden EU-Regeln weiterhin ein Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro bestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umstände vorliegen. Bei Annullierung bestehen zudem Rechte auf Erstattung oder anderweitige Beförderung und Betreuung.

Belege sichern

Bewahren Sie Buchungsbestätigung, Bordkarte, Mitteilungen der Airline sowie Belege für Verpflegung oder Unterkunft auf. Wenden Sie sich zuerst direkt an das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Quelle: Europäische Kommission, Mitteilung vom 28. Juli 2026.

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